Einführung des getrennten Maßstabes für Abwassergebühren ist abgeschlossen
Nach einem landesweit geltenden Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster sind einheitliche Gebührenmaßstäbe beim Abwasser nicht mehr zulässig. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel hat die Umsetzung dieses Urteiles in einer sehr kurzen Zeit bewältigt.
Bis zum 31.12.2007 gab es in Niederkassel nur einen einzigen Maßstab für die Berechnung der Abwassergebühr. Die Abwassergebühren wurden auf der Basis des Trinkwasserverbrauches berechnet. Eine Trennung zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr fand nicht statt.
Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein Westfalen hielten diese Vorgehensweise unter bestimmten Prämissen, die in Niederkassel gegeben waren, für zulässig.
Im Dezember 2007 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Grundsatzurteil in ausdrücklicher Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung, dass dieser sogenannte einheitliche Gebührenmaßstab nicht mehr zulässig sei.
Dieses Urteil betraf in seiner Konsequenz zahlreiche Städte und Gemeinden in Nordrhein Westfalen.
Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel hat daraufhin unverzüglich begonnen, den sogenannten getrennten Abwassergebührenmaßstab einzuführen.
Um die Gebühren für Niederschlagswasser zu berechnen, war es notwendig, sämtliche befestigten Flächen zu ermitteln, die das Oberflächenwasser in den Kanal einleiten.
Diese Ermittlung war sehr umfangreich, zumal viele Hürden genommen werden mussten. Hier sei nur die Eigentümerermittlung benannt.
Für die Bürger nicht sichtbar liefen weitere Vorbereitungen zur Ermittlung der Gebührensätze. Hier ist die Kostenermittlung und -verteilung zu nennen.
Mit dem Versand der Gebührenbescheide für 2008 im Januar 2009 bestand nocheinmal ein intensiver Kommunikations- und Klärungsbedarf zwischen dem Abwasserwerk und zahlreichen Grundstückseigentümern.
Seit Mitte Juni 2009 betrachtet das Abwasserwerk die Umstellung als gebührentechnisch abgeschlossen.
Herr Helmut Esch, Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Stadt Niederkassel und Erster Beigeordneter der Stadt, merkte hierzu an, dass die Umstellung wesentlich schneller umgesetzt worden sei, als in zahlreichen anderen Städten und Gemeinden.
Dies sei nicht zuletzt auch für die Planungssicherheit der Bürger wichtig.
Vermieter könnten diese Werte zeitnah in die Betriebskostenabrechnungen mit einfließen lassen.
Er dankte allen Bürgern, die sich mit Engagement und Verständnis an der Umstellung beteiligt haben.
Die Verwaltungsgerichte in Nordrhein Westfalen hielten diese Vorgehensweise unter bestimmten Prämissen, die in Niederkassel gegeben waren, für zulässig.
Im Dezember 2007 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Grundsatzurteil in ausdrücklicher Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung, dass dieser sogenannte einheitliche Gebührenmaßstab nicht mehr zulässig sei.
Dieses Urteil betraf in seiner Konsequenz zahlreiche Städte und Gemeinden in Nordrhein Westfalen.
Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel hat daraufhin unverzüglich begonnen, den sogenannten getrennten Abwassergebührenmaßstab einzuführen.
Um die Gebühren für Niederschlagswasser zu berechnen, war es notwendig, sämtliche befestigten Flächen zu ermitteln, die das Oberflächenwasser in den Kanal einleiten.
Diese Ermittlung war sehr umfangreich, zumal viele Hürden genommen werden mussten. Hier sei nur die Eigentümerermittlung benannt.
Für die Bürger nicht sichtbar liefen weitere Vorbereitungen zur Ermittlung der Gebührensätze. Hier ist die Kostenermittlung und -verteilung zu nennen.
Mit dem Versand der Gebührenbescheide für 2008 im Januar 2009 bestand nocheinmal ein intensiver Kommunikations- und Klärungsbedarf zwischen dem Abwasserwerk und zahlreichen Grundstückseigentümern.
Seit Mitte Juni 2009 betrachtet das Abwasserwerk die Umstellung als gebührentechnisch abgeschlossen.
Herr Helmut Esch, Betriebsleiter des Abwasserwerkes der Stadt Niederkassel und Erster Beigeordneter der Stadt, merkte hierzu an, dass die Umstellung wesentlich schneller umgesetzt worden sei, als in zahlreichen anderen Städten und Gemeinden.
Dies sei nicht zuletzt auch für die Planungssicherheit der Bürger wichtig.
Vermieter könnten diese Werte zeitnah in die Betriebskostenabrechnungen mit einfließen lassen.
Er dankte allen Bürgern, die sich mit Engagement und Verständnis an der Umstellung beteiligt haben.

