Änderung bei Prüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Kanal-TÜV"
Die Änderung der „Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW)“ ist am 13.08.2020 in Kraft getreten.
Bislang mussten Privatpersonen ihre Abwasserkanäle, die innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, bis zum Ende des Jahres 2020 überprüfen lassen. Mit der Vorlage der neuen Änderungsverordnung wird diese Verpflichtung teilweise aufgehoben. Damit entfällt die Funktionsprüfung für private Abwasseranlagen die nur häusliches Abwasser fortleiten. Darüber hinaus wird auch die bisher erforderliche Wiederholungsprüfung für Grundstücke in Wasserschutzgebieten, auf denen häusliches Abwasser anfällt, abgeschafft.

Die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen, bleibt weiter bestehen. Ebenfalls unverändert bleibt die unverzügliche Prüfpflicht bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Abwasserleitungen. Der Zustand und die Funktionsfähigkeit sind von einem Sachkundigen prüfen zu lassen.
Eine Liste der Sachverständigen vom zuständigen Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz ist hier zu finden.
Unabhängig von der aktuellen Änderung der Selbstüberwachungsverordnung ist der Eigentümer einer privaten Abwasserleitung verpflichtet den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb seiner Abwasseranlage selbst zu überwachen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz, im § 61 (2), geregelt. Deshalb appelliert das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel an alle Grundstückseigentümer, ihre Abwasserleitungen nicht außer Acht zu lassen und empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung im eigenen Interesse. Nur so können defekte Abwasserleitungen frühzeitig erkannt und mögliche Folgeschäden für die Umwelt, Immobilien oder andere Sachgüter vermieden werden.