Sperrung Berliner Straße

Hier haben wir wichtige Fragen und Antworten zusammengetragen

  • Vorbemerkung der Verwaltung

    Vorbemerkung der Verwaltung

    Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen gab es unter Beteiligung aller betroffenen Fachbereiche, den Dezernenten und der Kreispolizeibehörde mehrere Besprechungen. Dabei wurde erörtert, wie der Baustellenbetrieb und die damit einhergehenden Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer abgemildert werden können. Im Zuge dieser Besprechungen wurden zunächst zahlreiche andere, mit einem geringeren Eingriff in den Straßenverkehr verbundene Maßnahmen erörtert. Diese wurden im Ergebnis jedoch verworfen, da sie nicht wie eine Vollsperrung die Gewähr bieten, dass eine ordnungsgemäße Baustellenorganisation möglich und gleichzeitig die Sicherheit und „Leichtigkeit“ des Verkehrs gewährleistet ist. 

    Dabei hat sich die Verwaltung von dem Gedanken leiten lassen, dass im Falle der Berliner Straße eine besondere Gruppe von Verkehrsteilnehmern betroffen sein wird, nämlich die Schüler. Denn die Baustelle befindet sich im unmittelbaren Zugangsbereich des Schulzentrums Nord. Nach Ansicht der Verwaltung sind die Kinder und Jugendlichen besonders schutzbedürftig. Unter Berücksichtigung zahlreicher Belange, darunter auch des motorisieren Individualverkehrs, hat die Verwaltung hier eine bewusste Entscheidung und eine Schwerpunktsetzung vorgenommen. 
     

     

  • Wäre keine zeitlich begrenzte Sperrung möglich?

    Wäre keine zeitlich begrenzte Sperrung möglich?

    Eine regelmäßige und zeitlich befristete Sperrung, z. B. von 07:00 bis 17:00 Uhr, würde regelmäßige und zeitlich befristete Bauarbeiten bedingen. Diese Voraussetzung ist jedoch nicht gegeben.

    Grundsätzlich sind Arbeitszeiten auf Baustellen nicht bis 17:00 Uhr beschränkt. Gerade bei Großbaustellen sind Arbeitszeiten auch nach 17:00 Uhr und auch samstags durchaus üblich. Dies ist wichtig, da Unternehmen so möglichen Verzögerungen im Bauablauf flexibel entgegenwirken können. Wäre eine zeitliche Einschränkung bis 17:00 Uhr gewollt, müsste dies in die Ausschreibung aufgenommen werden. Dies würde zu höheren Angebotspreisen führen. Außerdem wird es auch bauliche Einzelmaßnahmen geben, welche konstruktions-bedingt längere Arbeitszeiten als 17.00 Uhr bedürfen. Eine einheitliche konstante Beschränkung der Sperrung auf einen gewissen Zeitraum ist deshalb nicht möglich. 

    Eine zeitliche Begrenzung der Sperrung hätte weiterhin zur Voraussetzung, dass die Absperrmaßnahmen jeweils zu Beginn und Ende der Arbeiten teilweise oder ganz durch entsprechendes Personal abgeräumt oder beiseitegestellt werden müssten. Dies ist nur mit zusätzlichem Personal, welches mit zusätzlichen Kosten für die Stadt Niederkassel verbunden ist, darstellbar. 

    Des Weiteren spricht die Stetigkeit der Verkehrsführung gegen unregelmäßige Sperrungen. Danach ist darauf zu achten, dass verkehrsleitende Maßnahmen derart durchgeführt werden, dass der Verkehrsteilnehmer, hier: sowohl der Individualverkehr als der Baustellenverkehr, eine konstante Verkehrsführung erwarten kann und sich nicht ständig an eine neue Verkehrsführung anpassen bzw. gewöhnen muss.
     

     

  • Welche Alternativen wurden zu einer Komplettsperrung für zwei Jahre geprüft und warum verworfen?

    Welche Alternativen wurden zu einer Komplettsperrung für zwei Jahre geprüft und warum verworfen?

    Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen gab es unter Beteiligung aller betroffenen Fachbereiche, den Dezernenten und der Kreispolizeibehörde mehrere Besprechungen. Dabei wurde erörtert, wie der Baustellenbetrieb und die damit einhergehenden Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer abgemildert werden können. Im Zuge dieser Besprechungen wurden zunächst zahlreiche andere, mit einem geringeren Eingriff in den Straßenverkehr verbundene Maßnahmen erörtert. Diese wurden im Ergebnis jedoch verworfen, da sie nicht wie eine Vollsperrung die Gewähr bieten, dass eine ordnungsgemäße Baustellenorganisation möglich und gleichzeitig die Sicherheit und „Leichtigkeit“ des Verkehrs gewährleistet ist. 

    In Anbetracht aller abzuwägenden Interessen und unter Beachtung der zulässigen Restfahrbahnbreiten ist die Sperrung in der dargestellten Breite notwendig. Die Berliner Straße bietet in diesem Abschnitt für jede Fahrtrichtung einen Fahrstreifen. Die ebenfalls diskutierte Variante der Sperrung lediglich einer Fahrspur in Teilbereichen ist verworfen worden, da damit gerechnet wird, dass dies zu erheblichen Beeinträchtigungen des Baustellenverkehrs, des ÖPNV und des Individualverkehrs führen wird. 

    Die Sperrung muss in der dargestellten Weise durchgeführt werden, damit der ÖPNV möglichst ungehindert den gesperrten Bereich durchfahren kann. Auch mit der derzeitig abgestimmten Variante haben sich die Fahrer der Baustellenfahrzeuge und des ÖPNV unter gegenseitiger Rücksichtnahme abzustimmen und für reibungslose Abläufe zu sorgen. Nur so kann für einen annähernd funktionierenden Verkehr gesorgt werden. Der ÖPNV-Betrieb in diesem Abschnitt kann nur aufrechterhalten werden, wenn mittels Sperrung eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs erreicht wird. 

    Eine Alternative bestünde nur darin, den ÖPNV-Verkehr aus der Sperrung herauszunehmen und umzuleiten. Auch dies wurde geprüft und ebenfalls verworfen. Denn es würde bedeuten, dass die Haltestellen „Ranzel-Schule“ sowie „Schulzentrum“ nicht angefahren werden könnten. Die nächstgelegenen Haltestellen wären somit eine Ersatzhaltestelle in der Gierslinger Straße sowie die Haltestelle „Lülsdorf-Hallenbad“.

    Vorrangiges Ziel der Sperrung für den Individualverkehr ist jedoch die Sicherheit des Schülerverkehrs insbesondere der Fußgänger und Radfahrer. Diese haben eine besondere Schutzbedürftigkeit und deshalb werden diese auch zusätzlich auf einem mit Bauzäunen abgesperrten Geh-/Radweg geführt. Die Schülerinnen und Schüler sowie die weiteren Fußgänger und Radfahrer haben auf der Berliner Straße drei Möglichkeiten zur sicheren Querung. Die Querungsmöglichkeiten befinden sich an der Markusstraße und am Schulzentrum (Fußgängerüberwege) sowie an der Feldmühlestraße (Lichtsignalanlage). Es besteht die Gefahr, dass die zum Baustellen- und ÖPNV-Verkehr zusätzlichen Fahrzeuge des Individualverkehrs zu einer subjektiven Verschlechterung in der Wahrnehmung der Querungsmöglichkeiten führen könnten.
     

     

  • Warum soll die Sperrung für zwei Jahre erfolgen?

    Warum soll die Sperrung für zwei Jahre erfolgen?

    Schon vor der Fertigstellung des Regenrückhaltebeckens wird mit dem Bau des neuen Schulgebäudes begonnen. Hierfür finden an mehreren Stellen des Baufeldes gleichzeitig Erdarbeiten, Betonierarbeiten und später auch die Anlieferung von Betonfertigteilelementen mit Schwerlastverkehr statt. Diese Phase wird voraussichtlich über den Zeitraum von zwei Jahren andauern.

  • Weshalb ist die Sperrung notwendig, obwohl dort heute kein Baustellenverkehr zu sehen ist?

    Weshalb ist die Sperrung notwendig, obwohl dort heute kein Baustellenverkehr zu sehen ist?

    Hoch- und Tiefbauarbeiten erfordern immer nur phasenweise das Abfahren von Erdaushub und das Anliefern von Beton sowie weiterer Baumaterialien. So gibt es auch phasenweise mehr oder weniger LKW-Verkehr. Es kann also sein, dass zu bestimmten Zeiten LKWs im Minutentakt zur Baustelle fahren. An anderen Tagen gibt es dagegen nur wenig oder gar keinen Schwerlastverkehr. 

  • Welche Möglichkeiten haben Fußgänger und Fahrradfahrer, die Berliner Straße sicher zu überqueren?

    Welche Möglichkeiten haben Fußgänger und Fahrradfahrer, die Berliner Straße sicher zu überqueren?

    Die Schülerinnen und Schüler sowie die weiteren Fußgänger und Radfahrer haben auf der Berliner Straße drei Möglichkeiten zur sicheren Querung. Die Querungsmöglichkeiten befinden sich an der Markusstraße und am Schulzentrum (Fußgängerüberwege) sowie an der Feldmühlestraße (Lichtsignalanlage).

  • Ist die Sperrung in der vorgesehenen Breite erforderlich?

    Ist die Sperrung in der vorgesehenen Breite erforderlich?

    In Anbetracht aller abzuwägenden Interessen und unter Beachtung der zulässigen Restfahrbahnbreiten ist die Sperrung in der dargestellten Breite notwendig. Die Berliner Straße bietet in diesem Abschnitt für jede Fahrtrichtung einen Fahrstreifen. Die Variante der Sperrung lediglich einer Fahrspur ist ebenfalls geprüft worden. Sie wurde jedoch verworfen, da damit gerechnet wird, dass dies zu erheblichen Beeinträchtigungen des Baustellenverkehrs, des ÖPNV und des Individualverkehrs führen wird. Die Sperrung von nur einer Fahrspur als Aufstellfläche für Baustellenfahrzeuge ist nur im Bereich des ehemaligen Mobau Klein möglich und würde zu Einschränkungen in den Sichtbeziehungen sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen. 

    Die Sperrung muss in der dargestellten Weise durchgeführt werden, damit der ÖPNV möglichst ungehindert den gesperrten Bereich durchfahren kann. Selbst bei der vor-gesehenen Vollsperrung besteht zwischen den Fahrern der Baustellenfahrzeuge und des ÖPNV ein überdurchschnittlich hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Abstimmungsbedarf. Nur so kann für einen annähernd funktionierenden Verkehr gesorgt werden. Der ÖPNV-Betrieb in diesem Abschnitt kann nur aufrechterhalten werden, wenn mittels Sperrung eine Verringerung des motorisierten Individualverkehrs erreicht wird. 

    Eine Alternative bestünde nur darin, den ÖPNV-Verkehr aus der Sperrung herauszunehmen und umzuleiten. Auch dies wurde geprüft und ebenfalls verworfen. Denn es würde bedeuten, dass die Haltestellen „Ranzel-Schule“ sowie „Schulzentrum“ nicht angefahren werden könnten. Die nächstgelegenen Haltestellen wären somit eine Ersatzhaltestelle in der Gierslinger Straße sowie die Haltestelle „Lülsdorf-Hallenbad“.
     

     

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  • Wäre eine temporäre Ampelanlage eine denkbare Alternative für eine Beschränkung des Individualverkehrs?

    Wäre eine temporäre Ampelanlage eine denkbare Alternative für eine Beschränkung des Individualverkehrs?

    Eine temporäre Lichtsignalanlage auf der Berliner Straße würde in den Bereichen der Kreuzungen Feldmühlestraße sowie Markusstraße nach derzeitigem Kenntnisstand zu erheblichen zusätzlichen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und zu keiner Verbesserung der Situation führen. Temporäre Lichtsignalanlagen würden nicht nur für den motorisierten Individualverkehr, sondern auch für die anliefernden Baustellenfahrzeuge, für den ÖPNV und für Rettungsfahrzeuge gelten. Unabhängig von den dafür zusätzlich entstehenden Kosten sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit, wie eine temporäre Lichtsignalanlage die Gesamtsituation verbessern könnte.

    Es wird jedoch aufgrund eines Beschlusses des Planungs- und Verkehrsausschusses nochmals geprüft, ob eine Ampelanlage möglich ist. Aufgrund dieses Beschlusses prüft die Verwaltung ebenfalls die Einrichtung eines Einbahnverkehrs.

     

     

  • Wie ist die Nutzung der Umleitungsstrecke Feldmühlestr./Porzer Str. zu gewährleisten und wie lassen sich Fahrten über „Schleichwege“ verhindern?

    Wie ist die Nutzung der Umleitungsstrecke Feldmühlestr./Porzer Str. zu gewährleisten und wie lassen sich Fahrten über „Schleichwege“ verhindern?

    Die offizielle Umleitungsstrecke führt über die Porzer Straße und die Feldmühlestraße. Die bei der letzten Sperrung in diesem Bereich mittels Radarmessung erhobenen tatsächlichen Fahrzeugzahlen auf diesen Strecken haben gezeigt, dass sich das Verkehrsgeschehen gleichmäßig auf die Umleitungsstrecken sowie die anliegenden Straßen verteilt hat. Eine erhebliche Zunahme des Verkehrsgeschehens, z. B. auf der Gierslinger Straße oder der Premnitzer Straße / Lenaustraße, konnte nicht festgestellt werden. Aufgrund des diesmal längeren Zeitraums der Sperrung ist damit zu rechnen, dass sich das Verkehrsgeschehen auch diesmal nach einer kurzen Zeit relativ schnell und ohne Beeinträchtigungen darzustellen, auf die angrenzenden Straßen verteilt. 

    Demnach ist davon auszugehen, dass der Individualverkehr wie im Frühjahr hauptsächlich die offizielle Umleitungsstrecke und nur bedingt angrenzende Straßen als inoffizielle Umleitung nutzt. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die offizielle Umleitung zu nutzen. Die angrenzenden Straßen weiter für den Verkehr einzuschränken und eine Durchfahrt zu verbieten, wurden ebenfalls erwogen, jedoch wieder verworfen. Denn dies würde eine Unverhältnismäßigkeit darstellen, welche auch nicht flächendeckend durch die Polizei überwacht werden kann. 

    Das Ordnungsamt der Stadt Niederkassel wird das Verkehrsgeschehen in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde aufmerksam beobachten und bei Notwendigkeit eingreifen und weitere Maßnahmen veranlassen. Gerade für die Anfangszeit der Sperrung hat die Kreispolizeibehörde zugesagt, jenseits der Umleitungsstrecken die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu überwachen.
     

     

  • In welchem Rahmen werden Durchfahrtskontrollen nach Einrichtung in der Berliner Straße durchgeführt?

    In welchem Rahmen werden Durchfahrtskontrollen nach Einrichtung in der Berliner Straße durchgeführt?

    Die Kreispolizeibehörde und der Bezirksdienst der Stadt Niederkassel haben sich bereit erklärt, die Anfangsphase der Sperrung regelmäßig und engmaschig zu überwachen. In der weiteren Zeit der Sperrung kann die Durchfahrt nur im Rahmen der zeitlichen und personellen Kapazitäten überwacht werden. Der Fachbereich 3 (Ordnungsamt) wird das Verkehrsgeschehen in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde aufmerksam beobachten und bei Notwendigkeit eingreifen und weitere Maßnahmen veranlassen.

     

  • Wird die Ampelschaltung angepasst?

    Wird die Ampelschaltung angepasst?

    Der Fachbereich 3 (Ordnungsamt) steht schon seit Beginn der Planungen in engem Austausch mit dem für die Lichtsignalanlage zuständigen Unternehmen. Beabsichtigt ist unter anderem, dass die Grünzeiten für die Linksabbieger aus der Feldmühlestraße in Fahrtrichtung Lülsdorf und der Rechtsabbieger von der Berliner Straße aus Fahrtrichtung Lülsdorf auf die Feldmühlestraße verlängert werden. So ist ein angemessener Abfluss des Verkehrs aus der Feldmühlestraße und der Berliner Straße zu gewährleisten. 

    Aktuell ist für die Signalgruppe der Linksabbieger aus der Feldmühlestraße eine maximale Grünzeit bei Verlängerung von 40 Sekunden eingestellt. Sollte dies nicht ausreichen, kann die Grünzeit individuell angepasst und verlängert werden. 
     

     

     

  • Werden Parkverbote auf der Porzer Straße eingerichtet, wie bei der letzten Sperrung auf der Berliner Straße?

    Werden Parkverbote auf der Porzer Straße eingerichtet, wie bei der letzten Sperrung auf der Berliner Straße?

    Aufgrund des Bauzeitraums von zwei Jahren hat man sich zunächst dazu entschieden, auf der Porzer Straße keine Haltverbote einzurichten. Dies wird damit begründet, dass das Geschwindigkeitsniveau auf der Umleitungsstrecke Porzer Straße nicht steigen soll. Bei ungehinderter Fahrt ist damit zu rechnen, dass auch das Geschwindigkeitsniveau stetig steigen und so zur Belastung der Anwohner führen wird. 

    Wird im Laufe der Baumaßnahme festgestellt, dass ein Haltverbot auf der Porzer Straße notwendig ist, kann dies unverzüglich durch die unterhaltende Beschilderungsfirma nachgebessert werden.
     

     

  • Gibt es oder ist eine Busvorrangschaltung auf der Berliner Straße beabsichtigt?

    Gibt es oder ist eine Busvorrangschaltung auf der Berliner Straße beabsichtigt?

    Die Fahrzeuge des ÖPNV und die Baustellenfahrzeuge sind zunächst die einzig gestatteten Fahrzeuge im Arbeitsstellenbereich. Die Baufahrzeuge werden sich bei der Anfahrt zur Baustelle anstellen müssen. Bei der Abfahrt ist mit einem flüssigen Abfahren aus dem Arbeitsstellenbereich zu rechnen, sodass sich der ÖPNV in der jeweiligen Taktung dort ohne Probleme einsortieren kann. Eine Vorrangschaltung bzgl. der Lichtsignalanlage ist nicht vorgesehen. Der ÖPNV hat sich wie bisher auch an die normale Taktung der Lichtsignalanlage zu halten.

     

  • In welchem Rahmen werden Durchfahrtskontrollen nach Einrichtung in der Berliner Straße durchgeführt?

    In welchem Rahmen werden Durchfahrtskontrollen nach Einrichtung in der Berliner Straße durchgeführt?

    Die Kreispolizeibehörde und der Bezirksdienst der Stadt Niederkassel haben sich bereit erklärt, die Anfangsphase der Sperrung regelmäßig und engmaschig zu überwachen. In der weiteren Zeit der Sperrung kann die Durchfahrt nur im Rahmen der zeitlichen und personellen Kapazitäten überwacht werden. Der Fachbereich 3 (Ordnungsamt) wird das Verkehrsgeschehen in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde aufmerksam beobachten und bei Notwendigkeit eingreifen und weitere Maßnahmen veranlassen.