Funktionsprüfung neuer Abwasserleitungen
Welche Prüfverfahren sind zugelassen?
Bei Neubau und Änderungen der Entwässerungsanlage ist eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610 das einzig zulässige Verfahren. Die Prüfung ist umgehend nach Errichtung der Abwasserleitung durchzuführen.
Wer darf eine Funktionsprüfung durchführen?
Für die Durchführung der Funktionsprüfung sind nur Sachkundige zugelassen, die zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung auf der Liste des LANUV NRW aufgeführt sind. Vom Abwasserwerk der Stadt Niederkassel werden nur Prüfprotokolle der o.g. Sachkundigen anerkannt.
Bis wann muss die Prüfbescheinigung dem Abwasserwerk vorliegen?
Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist in der Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Eine Kopie dieser Bescheinigung sowie Bestandsplan/Lageplanskizze und Prüfprotokoll sind dem Abwasserwerk innerhalb eines Monats vorzulegen.