Funktionsprüfung bestehender Abwasserleitungen
Die Abwasserleitungen eines Grundstückes tragen zum Wert des Gebäudes bzw. Objektes bei. Durch undichte bzw. defekte Abwasserleitungen kann sich der Wert Ihres Eigentums negativ verändern. Als Eigentümer sollte man immer daran interessiert sein, den Wert seiner Immobilie zu erhalten. Kennen Sie als Grundstückseigentümer den Zustand ihres Vermögens?
Weitere Informationen zu Funktionsprüfungen privater Hausanschlüsse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erhalten Sie hier.
Wer muss eine Funktionsprüfung durchführen?
- Private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebiete, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, sind gem. § 8 Abs. 2 SüwVO Abw spätestens bis zum 31. Dezember 2020 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen
- Private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind gem. § 8 Abs. 3 SüwVO Abw unverzüglich auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen, wenn ein begründeter Verdachtsfall vorliegt
Was ist ein begründeter Verdachtsfall?
- Ausschwemmungen von Sanden oder Erden
- Ausspülungen von Scherben
- Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit hindeuten
- Ablagerungen von o.g. Materialien im Einlaufbereich des Anschlusses
- Bei Absackungen auf dem privaten oder öffentlichen Grundstück im Bereich des Anschlusses
- Bei wiederholten Verstopfungen des Anschlusses in kurzer Zeit
Muss die Prüfung wiederholt werden?
Für Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassersdienen, besteht keine Pflicht zur Wiederholungsprüfung.
Welche Prüfverfahren sind zugelassen?
Bei der Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen kann nach folgenden Verfahren geprüft werden:
• Optische Inspektion / Prüfung (TV-Untersuchung) (DIN EN 13508-2 und DIN 1986-30)
• Drucklose Prüfung mit Wasser (DIN 1986-30)
• Druckprüfung mit Wasser oder Luft (DIN EN 1610)
Wer darf eine Funktionsprüfung durchführen?
Für die Durchführung der Funktionsprüfung sind nur Sachkundige zugelassen, die zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung auf der Liste des LANUV NRW aufgeführt sind. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel erkennt lediglich Prüfprotokolle der o.g. Sachkundigen an.
Bis wann muss die Prüfbescheinigung dem Abwasserwerk vorliegen?
Ob und bis wann Sie die Bescheinigung beim Abwasserwerk einreichen müssen, können Sie ganz einfach über unsere Wasserschutzzonenabfrage ermitteln.
Wenn Sie eine Prüfung durchführen lassen müssen, ist die Bescheinigung zur Prüfung spätestens nach einem Monat beim Abwasserwerk einzureichen. Der Bescheinigung ist ein Bestandslageplan oder eine Lageplanskizze beizufügen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen auch ein, wenn das Ergebnis „nicht dicht" lautet.
„Für Gehöfte/Häuser mit eigenen Kläreinrichtungen (z.B. Sandfiltergräben, Tropfkörper) und abflusslose Gruben innerhalb von Wasserschutzzonen gilt eine Frist bis zum 31.12.2020.“
Was tue ich im Schadensfall?
Die verschiedenen Schadensbilder, die auftreten können, werden in Schadenskategorien eingeteilt.
Schadenskategorie A: | Starke Schäden |
Schadenskategorie B: | Mittelschwere Schäden |
Schadenskategorie C: | Geringe Schäden |
Als Anhaltspunkt stellt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) einen Bildreferenzkatalog zur Verfügung.
Was muss ich tun, wenn ich etwas an meiner Abwasserleitung ändern möchte?
Grundsätzlich wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Änderungen unterschieden. Hierzu ist es erforderlich sich mit dem Abwasserwerk abzustimmen. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.