Private Vorsorge

Was kann ich tun, um mich vor Hochwasser zu schützen?

Die private Vorsorge für den Hochwasserfall kann Ihnen niemand abnehmen. Sie tragen hierfür die Verantwortung. Diese beginnt bereits bei der Planung eines Hauses oder spätestens beim Kauf eines Objektes.

Nachfolgend haben wir zahlreiche Informationen für Sie zusammengetragen, die Ihnen bei der privaten Vorsorge als Hilfestellung dienen können. Ganz unabhängig von diesen Informationen sollten Sie sich für den Hochwasserfall eine persönliche Grundausrüstung zusammenstellen. Hilfreiche Tipps hierzu finden Sie unter: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Folgende Notfallnummern sollten Sie kennen (bitte berücksichtigen Sie, dass die Helfer in einer akuten Hochwassersituation nicht überall gleichzeitig sein können):

  • Feuerwehr: 112
  • Stadt Niederkassel: 02208 94 66 0 (auch Bereitschaftsdienst Abwasserwerks)

Weitergehende Informationen haben wir für Sie unter dem Stichwort Hochwasserschutz in unserem Downloadcenter zusammengefasst.

  • Wohne oder baue ich in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet?

    Wohne oder baue ich in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet?

    Mit Hilfe der Hochwassergefahrenkarte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW) können Sie sich informieren, ob Ihre Immobilie gefährdet ist. Dazu einfach die Adresse eingeben und als Themen Oberflächengewässer, Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit auswählen - dies tritt statistisch alle 10-20 Jahre auf. Die blau markierten Flächen zeigen dann Gebiete, die das Wasser überschwemmen wird. Die gelben Flächen zeigen überschwemmungefährdete Gebiete. Hier muss mit Hochwasser gerechnet werden, wenn die Hochwasserschutzanlage versagt. 

  • Was muss ich tun, wenn mein Eigentum im Hochwassergebiet liegt?

    Was muss ich tun, wenn mein Eigentum im Hochwassergebiet liegt?

    Treffen Sie Vorsorge! Dies ist in Ihrem eigenen Interesse. Zudem ist jede Person, die von einem Hochwasser betroffen sein kann, gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Sie sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von Ihrem Eigentum kein Schaden für andere Menschen oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (z. B. Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl.

    Auch als Eigentümer von Häusern oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollten Sie vorsorgen. Es lässt sich nie ausschließen, dass ein Damm bricht oder dass Brücken oder Durchlässe, etwa durch Treibholz, verschlossen werden. Im Vorfeld können Sie Risiken oft mit einfachen Mitteln minimieren. Ist das Hochwasser einmal da, ist es hingegen für die meisten Maßnahmen zu spät.

  • Welche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge soll ich treffen?

    Welche Maßnahmen zur Hochwasservorsorge soll ich treffen?

    Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen immer von der individuellen Situation ab: von den möglichen Wegen des Wassers, der vorhandenen Bausubstanz und der Nutzung der Räume. Neben baulichen Maßnahmen ist auch eine organisatorische Vorbereitung sinnvoll, etwa durch einen persönlichen Notfallplan. Sie sollten die bei entsprechenden Wetterwarnungen für Sie wichtigen Informationsquellen, z. B. Informationen über Wasserstände (Pegelabruf), kennen und nutzen.

    Unterstützende Informationen liefert die Hochwasserschutzfibel des Bundes.

  • Hilft mir bei Hochwasser die Feuerwehr?

    Hilft mir bei Hochwasser die Feuerwehr?

    Bei einem Hochwasserereignis haben die Rettung von Menschenleben und der Schutz wichtiger Infrastruktureinrichtungen für die Feuerwehr und andere Einrichtungen der Gefahrenabwehr höchste Priorität. Man kann nicht überall gleichzeitig sein. Daher dürfen Sie sich auf die Hilfe durch die Feuerwehr (Keller auspumpen, Schutz Ihres privaten Eigentums, etc.) bei Hochwasser nicht in jedem Fall verlassen.

  • Mein Grundstück liegt in einem „HQ100-Bereich“. Was bedeutet das?

    Mein Grundstück liegt in einem „HQ100-Bereich“. Was bedeutet das?

    Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte in einem HQ100-Bereich liegen, sind in der Regel als Überschwemmungsgebiet festgesetzt oder mindestens „vorläufig gesichert“. In festgesetzten sowie in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.

    Informationen darüber, ob Ihr Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde und sind ebenfalls unter www.uvo.nrw.de (Kategorie „Wasser“) abrufbar. Wenn Sie in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich an die Untere Baubehörde.

  • Ich möchte im HQ100-Bereich bauen. Ist das möglich?

    Ich möchte im HQ100-Bereich bauen. Ist das möglich?

    Planen Sie auf einem Grundstück im vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiet einen Neu- oder Umbau, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Eine Ausnahme darf nur genehmigt werden, wenn die Hochwassersituation nicht verschlechtert und zeitgleich für einen Ausgleich des in Anspruch genommenen Hochwasserrückhalteraums (Retentionsraumausgleich) gesorgt wird. Bauliche Anlagen müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Daher müssen Sie in einem entsprechenden Antrag neben einer hochwasserangepassten Bauweise nachweisen, wie sich der Bau auf den Wasserabfluss auswirkt und wie der beanspruchte Hochwasserrückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird. Treten Sie dazu vor der Antragstellung mit der Baugenehmigungsbehörde oder der für Sie zuständigen Unteren Wasserbehörde in Kontakt und ziehen Sie einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.​​​​​​

  • Ich möchte im HQextrem-Bereich bauen. Was muss ich beachten?

    Ich möchte im HQextrem-Bereich bauen. Was muss ich beachten?

    Sie dürfen in Gebieten bauen, die erst von einem extremen Hochwasserereignis (HQextrem) betroffen sind. Sie sollten jedoch beachten, dass Schäden durch Hochwasser auch hier möglich sind, beispielsweise wenn ein Damm bricht oder der Durchfluss unter einer Brücke eingeschränkt ist. Solche Gefahren sind in „trockenen Zeiten“ schwer zu erkennen. Weil diese Ereignisse extrem selten auftreten, gibt es oft auch keine Erfahrungswerte. In HQextrem-Bereichen können die Schäden im Katastrophenfall jedoch besonders verheerend sein, da sich die Anlieger in Sicherheit wiegen und oft nicht vorgesorgt haben.

  • Hochwasserangepasstes Bauen. Welche Strategien gibt es?

    Hochwasserangepasstes Bauen. Welche Strategien gibt es?

    Grundsätzlich gibt es drei Strategien des hochwasserangepassten Bauens: 

    • Ausweichen - etwa durch Aufständern des Gebäudes oder durch Verlagerung des Gebäudes an eine Stelle außerhalb des Gefahrenbereichs.
    • Widerstehen - durch stationäre oder mobile Schutzmaßnahmen am oder außerhalb des Gebäudes, die das Eindringen des Wassers verhindern.
    • Nachgeben - zulassen einer definierten Flutung von einzelnen Gebäudeteilen.

    Achten Sie auch darauf, dass von Ihrem Gebäude oder Ihren Anlagen keine Gefahr ausgehen kann, etwa durch auslaufendes Öl oder Treibgut.

    Weitergehende Informationen finden Sie in vielen Veröffentlichungen, beispielsweise in der Hochwasserschutzfibel des Bundes. Zusätzliche Tipps zum hochwasserangepassten Bauen gibt auf der Seite des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (mulnv).