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Farbmarkierungen im Stadtgebiet

Farbmarkierungen auf Gehwegen und Straßen - Was bedeutet das?

Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel unterhält ein Kanalnetz von ca. 148 km Länge mit ca. 11.000 Anschlussleitungen für die Grundstücksentwässerung. Hinzu kommen ca. 5.000 Anschlussleitungen für die Straßenentwässerung. Insgesamt handelt es sich um ein Kanalnetz, dass in den letzten knapp 60 Jahren immer weitergewachsen ist. Sämtliche Informationen über das Kanalnetz sind mittlerweile digital erfasst. Zum Teil basieren die Daten auf Grundlage der Planunterlagen vom Bau der Kanäle, welche wiederum durchaus ein stattliches Alter aufweisen können, und zum Teil durch neue Vermessungen. Die Datenlage zu den Kanalhausanschlüssen ist jedoch im Vergleich zu den Hauptkanälen nicht immer aussagekräftig. Es fehlen häufig genauere Angaben zum Verlauf der Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze.

Die Markierungen auf Gehwegen und Straßen sind keine Vorboten einer möglichen Baumaßnahme, sondern dienen der Verbesserung der Datengrundlage in Bezug auf die Anschlussleitungen des Kanals. Hierzu lässt das Abwasserwerk sämtliche Anschlussleitungen mittels Kamera untersuchen. Die Mitarbeiter, der dazu beauftragten Fremdfirma, orten die Kamera, die sich dann in der Anschlussleitung befindet, an der Grundstücksgrenze und markieren diese Stelle mit Hilfe eines Nagels sowie Sprühfarbe, die nach einigen Monaten wieder verblasst. Zusätzlich wird der Zustand der Anschlussleitung erfasst. Dann nimmt ein Vermessungsbüro die markierten Punkte auf Gehwegen und Straßen vermessungstechnisch auf. Die Daten werden anschließend in das Kanalinformationssystem des Abwasserwerkes übertragen. Die verwendeten Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei den Markierungen dienen der Bezeichnung und genauen Zuordnung der Anschlussleitungen in Bezug auf ihre Nutzung sowie die Lage zum Hauptkanal.

Mit dieser Maßnahme soll die Datenlage über die nächsten Jahre stetig verbessert werden, um unteranderem auch Grundstückseigentümern detailliertere Informationen zum öffentlichen Kanalanschluss zur Verfügung stellen zu können.

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