Gartenwasserzähler
Trinkwasser zur Gartenbewässerung kann von der Abwassergebühr befreit werden
Wenn Trinkwasser nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird, kann es unter bestimmten Bedingungen von der entsprechenden Schmutzwassergebühr befreit werden. Das gilt zum Beispiel für Trinkwasser, das Sie für die Gartenbewässerung verwenden. Um dieses Wasser zu erfassen, ist ein geeichter Kaltwasserzähler zu verwenden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Niederkassel: HIER