Funktionsprüfung an neuen Abwasserleitungen
Schützen Sie Ihr Eigentum!
Sie planen den Bau eines neuen Hauses? Dann sollten Sie das Thema Grundstücksentwässerung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Werden hier Fehler gemacht, drohen im Ernstfall kostenintensive Schäden an Gebäuden und Hausrat.
Um dies auszuschließen, ist umgehend nach Errichtung oder Änderung einer entsprechenden Anlage eine Dichtheitsprüfung und Optische Inspektion (nach DIN EN 1610 und DIN 1986-30) durchzuführen. Die Arbeiten ausführen dürfen nur „Sachkundige“, die auf der Liste des LANUV NRW aufgeführt sind. Prüfprotokolle von „Nichtsachkundigen“ erkennt das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel nicht an.
Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist in einer Prüfbescheinigung zu dokumentieren. Diese ist dem Abwasserwerk innerhalb eines Monats zusammen mit einem Bestandsplan/einer Lageplanskizze und dem Prüfprotokoll vorzulegen.