Gebührenbescheid
Der Abwasser-Gebührenbescheid legt die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Benutzungsgebühr fest. Er wird Ihnen zu Beginn des Jahres von den Stadtwerken Niederkassel zusammen mit der Abrechnung Ihres Trinkwasserverbrauchs (Frischwasser) zugestellt. Darin rechnen wir die im Vorjahr angefallenen Gebühren und Beiträge ab und geben Ihnen eine Übersicht über die im laufenden Jahr zu leistenden Abschläge (Vorauszahlungen).
Sie haben Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid? Dann kontaktieren Sie umgehend eine der nachfolgenden Ansprechpartner*innen. Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Elvira Grenz | 02208 - 94 66 918 |
Gudrun Ringhausen | 02208 - 94 66 917 |
N.N. | 02208 - 94 66 916 |
Gerne können Sie uns auch eine E-Mail oder ein Fax unter 02208 - 94 66 29 senden.
Persönlich erreichen Sie uns im Rathaus, Zimmer 124 und 125.
Bitte beachten Sie: Die Widerspruchsfrist gegen einen Gebührenbescheid endet einen Monat nach Zugang.